fragen und antworten

An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen beantwortet. Wenn auch Sie Fragen zu den Tätigkeiten des DPHW haben, dann senden Sie uns diese einfach an die E-Mail-Adresse pressesprecher@dphw.de. Die Antworten werden wir ebenfalls hier veröffentlichen, wenn sie von allgemeinem Interesse sind.


Was haben Sie denn mit der Polizei zu tun?

Das DPHW wurde von ehemaligen Polizisten mitbegründet. Unter den Mitgliedern finden sich zahlreiche ehemalige Polizisten. Zu aktiven Polizisten bestehen gute Kontakte, da diese der Zielsetzung des DPHW durchaus zustimmen.


Wer legitimiert Sie?

Gemäß der Artikel 9 und 20 (2) des Grundgesetzes haben alle Menschen das Recht, Vereinigungen zu bilden. Weiterhin bestimmt das Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Da das DPHW sich als Volksbewegung versteht und allen interessierten Menschen offensteht, erfährt das DPHW seine Legitimation direkt aus dem Volk heraus, denn schlussendlich vertritt es auch dessen Interessen.


Wer überwacht Ihr Tun?

Das DPHW hat sich innerhalb seiner Strukturen der Selbstüberwachung unterworfen. Alle Mitglieder tragen zur Überwachung der Ziele und Vorgehensweisen des DPHW und seiner Mitglieder gleichberechtigt bei. Diese Selbstkontrolle soll verhindern, dass rechtswidrige Handlungen von Mitgliedern des DPHW begangen werden. Ein solcher Vorfall würde zu einem sofortigen Ausschluss des betreffenden Mitglieds führen.


Was unterscheidet Ihr Tun von Selbstjustiz?

Selbstjustiz wird durch das DPHW ausdrücklich abgelehnt. Innerhalb der Tätigkeiten des DPHW handeln alle Mitglieder in Übereinstimmung mit geltendem Recht. So werden ausdrücklich nur Handlungen ausgeführt, die dem Schutz von Bürgerrechten dienen und Schaden von Mitmenschen fernhalten. Festgestellte Straftaten werden den entsprechenden Behörden mitgeteilt und eine Verfolgung der Angelegenheit überwacht.

Ein aus den Medien bekanntes Beispiel:

Innerhalb eines Einsatzes wurde ein vermeintlicher Gerichtsvollzieher festgesetzt, welcher verschiedener Straftaten verdächtig war und sich bei der Feststellung durch Flucht entziehen wollte. Durch das DPHW wurde innerhalb dieser Aktion die Polizei hinzugezogen, der Festgesetzte übergeben und Anzeige erstattet.

Die vorläufige Festnahme war gemäß den Vorschriften über die Selbsthilfe nach §§ 229, 230 und 231 BGB gerechtfertigt. Nach § 229 BGB muss wenigstens der Verdacht zur Flucht bestehen. Dieser Tatbestand war erfüllt.


Wer hat das DPHW dazu aufgerufen, diese Aktionen zu starten?

Angesichts der Situationen, dass einerseits durch immer weiter voranschreitenden Stellenabbau innerhalb der Polizei ein Schutz der Bevölkerung in einigen Regionen schon jetzt nicht mehr gewährleistet ist (siehe Link) und andererseits durch die Behörden selbst rechtswidrige Übergriffe stattfinden (siehe Link), fanden sich engagierte Bürger zusammen, um diesem Trend entgegenzuwirken und Hilfe zur Selbsthilfe anzuregen.

Die zahlreichen positiven Bekundungen aus der Bevölkerung, die sich mit den verschiedensten Hilfegesuchen an uns wenden, zeigen deutlich, wie sehr die Menschen nach Hilfe suchen, wie viel Handlungsbedarf besteht und dass andere Stellen dafür nicht existent sind oder sich dem Bürger gegenüber verantwortlich zeigen. Das Volk wird in Fragen des Schutzes und der Rechtssicherheit ignoriert.


Was sind die tatsächlichen Intentionen des DPHW?

Das Ziel des DPHW ist der Schutz von Recht und Ordnung und die Durchsetzung der strikten Einhaltung gültiger Gesetze. Dabei soll der Gemeinschaftsgedanke wieder gestärkt und Hilfe zur Selbsthilfe angeregt werden.


Wer steht hinter dem DPHW?

Die Mitglieder und Unterstützer des DPHW, die sich sämtlich aus dem Volk rekrutieren. Somit ist das DPHW die demokratischste Vereinigung in Deutschland, weil jedes einzelne Mitglied eine Stimme hat und an der Gestaltung des DPHW aktiv mitwirken kann.

Dabei ist das DPHW unpolitisch und völlig unabhängig. Selbstverständlich auch unabhängig von den Parteien, welche in Bürgerbewegungen nichts verloren haben. Denn wenn Parteien ihren eigentlichen Aufgaben und Verantwortungen nachkommen würden, dann bräuchten wir Organisationen wie das DPHW nicht.

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal explizit darauf hinweisen, dass das DPHW entgegen den wiederholten Behauptungen in den Medien nichts mit obskuren Reichsbewegungen, rechtsradikalem Gedankengut oder sonstigen absonderlichen Gruppen zu tun hat! Diese Behauptungen sind Diffamierungen der rechtschaffenen Menschen, die Mitglieder des DPHW sind oder uns unterstützen. Daher weisen wir im Namen aller dieser Menschen diese Falschbehauptungen entschieden zurück!


Für das DPHW gibt es offenbar keine Rechtsgrundlage.

Das DPHW nutzt die bestehenden rechtlichen Grundlagen für sein Handeln. Selbstverständlich wird nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt.
Siehe dazu auch die Antwort auf die Frage „Was unterscheidet ihr Tun von Selbstjustiz?“.


Wie viele Mitglieder umfasst das DPHW zur Zeit?

Das DPHW ist im Begriff, eine Volksbewegung zu werden, die deutschlandweit agiert. Die Mitgliederzahl nimmt laufend zu. Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung ähnlich der der Freiwilligen Feuerwehr.


Wie wird man Mitglied? Welche Aufnahmebedingungen gibt es?

Mitglied kann grundsätzlich jeder Interessierte werden. Beim DPHW gilt das Neutralitätsprinzip. Soziale Stellung und ethnische Herkunft sind dabei unerheblich. Die Menschen, die sich dem DPHW anschließen, haben Interesse an ihren Nachbarn und an der Durchsetzung von Recht und Ordnung unter Einhaltung gültiger Gesetze. Wer sich um seinen Ort, seine Region, sein Land und um seine Mitmenschen sorgt, der ist herzlich willkommen.


Sind ähnliche Aktionen wie die in Bärwalde geplant?

Es haben schon eine ganze Reihe ähnlicher Aktionen stattgefunden und es wird weitere an unterschiedlichen Stellen geben, wenn auch künftig Recht und Gesetz mit Füßen getreten werden. Die Aktionen werden so lange stattfinden, bis Recht und Gesetz für alle Menschen uneingeschränkt eingehalten werden.

Spezielle Planungen dazu gibt es nicht. Das DPHW wird dort vorstellig werden, wo es ohne nachgewiesenen richterlichen Beschluss zu willkürlichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte und damit zu Straftaten kommt.